Donnerstag, 9. September 2021
Gewässerrevitalisierungen und Hochwasserschutz – JETZT VORWÄRTSMACHEN
Mit dieser Volksmotion fordern die unterzeichnenden Personen, dass Artikel 47 des kantonalen Gewässergesetzes (SGF 812.1) abgeändert wird,
damit Gewässerrevitalisierungen und Hochwasserschutzmassnahmen mit bis zu 95% (aktuell 80%) durch Bund und Kanton subventioniert werden
können. Damit werden die Gemeinden bei diesen Projekten finanziell entlastet. Zudem soll in demselben Artikel die Ausnahmeregel betreffend die
finanziellen Kompetenzen aufgehoben werden. Dies wird eine Beschleunigung der Verfahren erlauben. Der ausgearbeitete Entwurf der geforderten
Änderung ist auf der Rückseite aufgeführt.
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